163 Auskunfts- und Beratungsstellen unterhalten die 16 Rentenversicherungsträger, aus denen sich die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zusammensetzt. Hier erhalten die Bürger Beratung zu ihrer Altersvorsorge – zu vorhandenen Rentenansprüchen, verbleibenden Lücken und individuell geeigneten Lösungsmöglichkeiten. Dass es mit der Beratungsqualität jedoch nicht weit her ist, hat nun die Stiftung Wartentest angeprangert: Sie attestiert der DRV-Beratung „eine schwache Leistung“, das Gesamturteil lautet „ausreichend“. Zu diesem Urteil kamen die unabhängigen Tester, nachdem sie 80 geschulte Personen als Scheinkunden zu den Beratern geschickt hatten, samt allen relevanten Unterlagen.
Am besten („befriedigend“) konnten die vermeintlichen Experten den Testern noch erklären, wie hoch deren gesetzliche Rente mal ausfallen würde. Der Gesamtüberblick inklusive privater und betrieblicher Ansprüche fiel dann mit „ausreichend“ schon lückenhafter aus. Für den Punkt „Lösen des Beratungsanliegens“ gab es schließlich sogar ein „Mangelhaft“. Das zeigt: Wer eine solide Altersvorsorgeberatung sucht, sollte die DRV-Büros eher meiden und stattdessen auf professionelle, unabhängige Makler setzen.
Aktuelle News
Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Eine private Pflegeversicherung schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall.
An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
In den vergangenen Jahren wurden Goldanleger nicht verwöhnt. Der Kurs sprang hin und wieder über die 1.300-Dollar-Marke, fiel dann aber zuverlässig wieder darunter. Wer bei früheren Höchstständen jenseits der 1.700 Dollar eingestiegen war, konnte darüber kaum erfreut sein. Nun jedoch besteht Anlass zu neuer Hoffnung: Im August stieg der Goldkurs zeitweise auf 1.555 Dollar, der höchste Wert seit April 2013. In Euro wurde mit 1.393 Euro pro Unze sogar ein Allzeitrekord aufgestellt.
Die Gründe sind vielfältig und werden die Weltwirtschaft wohl noch eine Zeitlang prägen: Die amerikanische Notenbank Fed möchte die Geldpolitik wieder lockern, was den Dollar schwächen dürfte, da er für weltweite Investoren unattraktiver wird. Dadurch wird Gold für Anleger außerhalb des US-Währungsraums günstiger, die Nachfrage und damit auch der Kurs dürften profitieren. Der US-chinesische Handelskonflikt sorgt für wachsende Unsicherheit und treibt viele Investoren in den „sicheren Hafen“, als der Gold traditionell gilt. Auch der USA-Iran-Konflikt schwelt noch immer und macht die Finanzmärkte nervös. Zudem erwarten manche Experten, dass mit dem jüngsten Höhenflug des Goldpreises eine wichtige psychologische Hürde übersprungen wurde, die bislang viele Goldinteressenten vom Kauf abhielt.
Dass das deutsche Rentensystem nicht zukunftsfest aufgestellt ist, gilt weitgehend als Konsens. Daher wurden in den letzten Jahren immer wieder neue Konzepte für eine Rentensäule ersonnen, die sich zumindest teilweise auf den Kapitalmarkt stützt – von „Extrarente“ über „Deutschlandrente“ bis hin zum „Vorsorgekonto“.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat diese Vorschläge für eine institutionalisierte kapitalgedeckte Rente kürzlich unter die Lupe genommen. Allen Modellen wurden teils erhebliche Schwachstellen bescheinigt. Je detailreicher eines ausgearbeitet sei, desto größer werde die Zahl der Probleme, sagte der Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung, Reinhold Thiede, kürzlich auf einer Berliner Fachtagung und fügte lakonisch hinzu: „Wir suchen nach einem tollen Produkt, haben es aber bisher nicht gefunden.“
Thiede betonte jedoch, dass eine Kapitalmarkt-Komponente sinnvoll und notwendig sei. Eine solche bieten auch fondsgebundene Rentenpolicen, deren gute Renditechancen sich mit Beitragsgarantien verbinden lassen. Da eine staatliche Lösung noch eine Zeitlang auf sich warten lassen dürfte, tun die Bürger gut daran, sich privat um die Sicherung ihres Lebensstandards im Alter zu kümmern.
In der Zeit von Januar bis Juni hat der DAX so viel Boden gutgemacht wie selten zuvor. Um über 17 Prozent legte der deutsche Leitindex zu – was allerdings nach dem verkorksten Börsenjahr 2018 auch fällig war, für das ein Verlust von rund 18 Prozent zu Buche stand. Andere Indizes zeigen die gleiche Tendenz: So erklomm der US-Index S&P 500 im Juni ein neues Allzeithoch.
Dass es auch in der zweiten Jahreshälfte so fulminant weitergeht, darf indes bezweifelt werden. Nach wie vor hängt der US-chinesische Handelskonflikt wie eine Gewitterwolke über der Weltkonjunktur, der Brexit steht zu Halloween an, und viele Ökonomen sehen das Boom-Potenzial in den Industriestaaten als vorerst ausgereizt an. So prognostizierte der Commerzbank-Analyst Andreas Hürkamp im „Handelsblatt“: „Mittelfristig sind die Aussichten für die Gewinntrends nach zehn Jahren Aufschwung aber nur noch mäßig, so dass wir für August und September bei US-Aktien eine Korrektur erwarten.“ Kommt es dazu, dürfte auch der DAX mitgezogen werden. Allerdings wurde das Ende des Aufschwungs schon einige Male ausgerufen, wohingegen sich das Wachstum nach einigen Dellen in den letzten Jahren langfristig immer fortsetzte.
Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
